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Rechtsanwalt Lothar Wionzeck ist auf Vergaberecht spezialisiert und als beratender Vergaberechtler Kooperationspartner des BIV und des LIV NRW. Aufgrund der langjährigen Kooperation ist er mit den Besonderheiten bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen vertraut. Er vertritt speziell Innungsbetriebe aus der Gebäudereinigung als Bieter, also keine ausschreibenden Stellen. Herr RA Wionzeck steht für die telefonische Erstberatung im Vergaberecht den Mitgliedsbetrieben kostenfrei zur Verfügung. Der Kontakt wird über die BIV-Geschäftsstelle vermittelt.